AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
für den Verkauf von Hardware (B2B) — Stand: 10.05.2026
Anbieter
Inodin GmbH
Untere Gänshalde 4
86381 Krumbach (Schwaben)
Deutschland
Handelsregister: HRB 21275, Registergericht Memmingen
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Barış Külekci
USt-IdNr.: DE323030525
Telefon: +49 8282 894242-0
E-Mail: info@inodin.de
(nachfolgend „Anbieter" oder „wir" genannt)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AVB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Käufer"). Die AVB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
(3) Diese AVB gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (insbesondere Pricer Electronic Shelf Labels (ESL), Basestations, Transceiver, Zubehör — nachfolgend „Ware"). Sie gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung in Textform maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften in den Grenzen, in denen sie nicht durch diese AVB abgeändert oder ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote — auch im Webshop unter inesl.shop — sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (Datenblätter, Pläne, Zeichnungen, Verweise auf DIN- oder Pricer-Spezifikationen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen — auch in elektronischer Form — überlassen haben.
(2) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform.
(3) Die Bestellung der Ware durch den Käufer ist ein verbindliches Vertragsangebot nach § 145 BGB. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang anzunehmen.
(4) Die Annahme des Vertragsangebots kann von uns entweder durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden. Im Webshop inesl.shop kommt der Vertrag durch unsere Auftragsbestätigung per E-Mail zustande — die automatische Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung dar.
(5) Sofern wir das Angebot des Käufers nicht innerhalb der Frist nach Abs. 3 annehmen, sind dem Käufer übermittelte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlungsvereinbarungen
(1) Sofern im Einzelfall in Textform nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise EXW Krumbach gemäß Incoterms 2020, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und der Kosten für Verpackung und Versand.
(2) Versand: Im Rahmen eines Versendungskaufs trägt der Käufer die tatsächlich anfallenden Transportkosten. Die Höhe der Transportkosten ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Webshop-Checkout. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Käufer zu tragen.
(3) Festpreis-Vorbehalt: Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
(4) Zahlungskonditionen: Die jeweils geltenden Zahlungskonditionen (Zahlungsziel, Skonto, Zahlweise) ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden bzw. aus der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.
(5) Skonto: Skonti sind nur dann zulässig, wenn sie in Textform ausdrücklich vereinbart wurden.
(6) Vorkasse-Vorbehalt: Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(7) Verzug: Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB bleibt unberührt.
(8) Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(9) Insolvenzgefahr: Sofern nach Vertragsschluss erkennbar ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
§ 4 Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln im Rahmen der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers, insbesondere gemäß § 8 Abs. 6 Satz 2 dieser AVB, unberührt.
§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Lieferfristen sind produktabhängig und werden im Webshop, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung individuell ausgewiesen. Sofern keine Lieferfrist angegeben ist, gilt die im Webshop-Artikel angegebene Lieferzeit oder die nach individueller Anfrage in Textform vereinbarte Frist.
(2) Lieferverzögerung: Falls wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, informieren wir den Käufer unverzüglich und teilen die voraussichtliche neue Lieferfrist mit.
(3) Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers erstatten wir unverzüglich. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist insbesondere gegeben bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten (z.B. Pricer), bei Störungen in der Lieferkette aufgrund höherer Gewalt oder Pandemie.
(4) Lieferverzug: Setzt eine Mahnung des Käufers voraus. Bei Lieferverzug kann der Käufer den pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens in Höhe von 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) je vollendeter Kalenderwoche, insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts verlangen. Wir behalten uns den Nachweis vor, dass dem Käufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Die Rechte des Käufers gemäß § 10 dieser AVB und unsere gesetzlich normierten Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht, bleiben unberührt.
§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
(1) Erfüllungsort: Die Lieferung erfolgt EXW (Ex Works) Krumbach gemäß Incoterms 2020. Erfüllungsort für die Lieferung sowie Ort einer etwaigen Nacherfüllung ist unser Lager in Krumbach.
(2) Versendungskauf: Wenn der Käufer den Versand wünscht, trägt er die Kosten und die Gefahr der Versendung. Wir wählen Verpackung, Versandweg und Transportunternehmen, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Gefahrübergang: Mit Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Bei Annahmeverzug des Käufers gilt die Übergabe als bewirkt.
(4) Annahmeverzug: Sofern sich der Käufer in Annahmeverzug befindet oder sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, haben wir gegen den Käufer einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten). Wir stellen dem Käufer hierfür eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15,00 € pro Kalendertag (Beginn mit der Lieferfrist bzw. — sofern keine Lieferfrist bestimmt ist — mit der Mitteilung der Versandbereitschaft) in Rechnung.
(5) Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Einfacher Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung („gesicherte Forderungen") vor.
(2) Schutz der Vorbehaltsware: Vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen darf der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder an Dritte verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn Dritte (z.B. durch Pfändungen) auf die uns gehörende Ware zugreifen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Rücktritt + Herausgabe: Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Im Herausgabeverlangen liegt nicht zugleich eine Rücktrittserklärung; wir sind berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.
(4) Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt (für Wiederverkäufer / Systemhäuser):
a) Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum am neuen Erzeugnis im Verhältnis des Rechnungswerts der verbundenen Sachen. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
b) Der Käufer tritt uns bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen ab, die ihm aus einem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses gegen Dritte erwachsen — in voller Höhe bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils. Wir nehmen die Abtretung an.
c) Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, darf er die abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz können wir die Einzugsermächtigung widerrufen und die Abtretung gegenüber den Schuldnern offenlegen.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
§ 8 Mängelansprüche des Käufers
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Garantien des Herstellers (z.B. Pricer-Herstellergarantien) bleiben unberührt.
(2) Beschaffenheit: Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) bilden die Grundlage unserer Mängelhaftung. Eine Beschaffenheitsvereinbarung umfasst Produktbeschreibungen sowie Herstellerangaben des Pricer-Herstellers, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich (z.B. im Webshop, Datasheet) bekannt gemacht wurden.
(3) Für Waren mit digitalen Elementen oder digitalen Inhalten (z.B. ESL mit firmware-basierter Funktionalität) sind wir nur verpflichtet, die digitalen Inhalte bereitzustellen und zu aktualisieren, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt.
(4) Für Mängel, die der Käufer gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.
(5) Untersuchungs- und Anzeigepflicht (§ 377 HGB): Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten nachgekommen ist:
- Offensichtliche Mängel: schriftliche Anzeige an uns innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferung
- Versteckte Mängel: schriftliche Anzeige innerhalb von 7 Werktagen ab Entdeckung
Bei Verletzung der Untersuchungs-/Anzeigepflicht ist unsere Haftung für den nicht (rechtzeitig) angezeigten Mangel ausgeschlossen. Bei zur Weiterverarbeitung bestimmter Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel erst nach der Verarbeitung offenkundig wurde — in diesem Fall stehen dem Käufer keine Ansprüche auf Ersatz der Ein-/Ausbaukosten zu.
(6) Nacherfüllung: Bei mangelhafter Lieferung haben wir das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) und Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung). Wenn die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt — der Käufer kann jedoch einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil zurückbehalten.
(7) Der Käufer hat uns die für die Nacherfüllung notwendige Zeit und Gelegenheit zu gewähren und insbesondere die als mangelhaft beanstandete Sache zu Prüfungszwecken zu übergeben. Bei Nachlieferung hat der Käufer uns die mangelhafte Sache zurückzugeben.
(8) Der Aus- und Einbau der mangelhaften / mangelfreien Sache ist nicht von der Nacherfüllung umfasst, sofern wir uns vertraglich nicht ausdrücklich dazu verpflichtet haben. Ansprüche auf Ersatz der Ein-/Ausbaukosten gemäß § 439 Abs. 3 BGB bleiben unberührt.
(9) Aufwendungen: Die zu Prüfung und Nacherfüllung notwendigen Aufwendungen (Transport-, Arbeits-, Materialkosten) tragen wir bei berechtigtem Mangelanspruch. Bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen können wir Ersatz der Kosten verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen müssen, dass kein Mangel vorlag.
(10) Selbstvornahme: Der Käufer hat das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn ein dringender Fall vorliegt (z.B. Gefahr in Bezug auf die Betriebssicherheit) und uns dies unverzüglich mitgeteilt wird. Sind wir zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt, besteht kein Recht zur Selbstvornahme.
(11) Rücktritt / Minderung: Bei erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungs-Frist oder Entbehrlichkeit kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Bei nicht erheblichem Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
(12) Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der §§ 9 und 10 dieser AVB.
§ 9 Verjährung
(1) Verkürzte Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt — abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB — 12 Monate ab Ablieferung.
(2) Bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 5 Jahren ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen — es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß §§ 195, 199 BGB würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche nach § 10 Abs. 2 lit. a sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Sonstige Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AVB nichts anderes ergibt — insbesondere bei Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten.
(2) Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut). Unsere Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 2 gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht bei arglistig verschwiegenem Mangel, Übernahme einer Beschaffenheits-Garantie oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
(5) Ein Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Vertragsschluss und in dessen Erfüllung gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Käufers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Hosting und Verarbeitung erfolgen ausschließlich innerhalb der EU/EWR, sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Anbieters in Krumbach (Schwaben), sofern der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
(3) Wir sind darüber hinaus berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften (insbesondere ausschließliche Gerichtsstände) bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AVB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Diese AVB sind in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung abrufbar unter inesl.shop/agb.
Stand: 10.05.2026 — Version 1.0
Stand: 12.7.2026

